Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Kurtaxe – wir erklären Ihnen transparent, welche Steuerpflichten bei Airbnb-Vermietung anfallen und wie Sie legal optimieren.
Alle Einnahmen aus Airbnb-Vermietung müssen in der Schweiz in der Steuererklärung angegeben werden. Wer dies nicht tut, riskiert Nachzahlungen, Bussen und Strafverfahren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie es richtig machen.
Ein vollständiger Überblick über Ihre steuerlichen Pflichten in der Schweiz.
Alle Airbnb-Einnahmen sind steuerpflichtig
Ihre Netto-Einnahmen (nach Abzug aller Kosten) werden dem steuerbaren Einkommen zugerechnet. Sie zahlen darauf Ihre normale Einkommenssteuer (Bund, Kanton, Gemeinde).
Ab CHF 100000 Umsatz pro Jahr
Wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100000 übersteigt, müssen Sie sich für die MWST registrieren und 3,8% MWST (Beherbergung) auf Ihre Preise aufschlagen.
Je nach Gemeinde unterschiedlich
Viele Gemeinden erheben eine Kurtaxe pro Übernachtung (CHF 1–5). Diese wird vom Gast bezahlt, Sie müssen sie aber an die Gemeinde abführen.
Diese Kosten reduzieren Ihr steuerbares Einkommen – nutzen Sie alle Möglichkeiten!
Alle Ausgaben für professionelle Reinigung zwischen Gästen sind vollständig absetzbar.
Kosten für Airbnb-Verwaltungsservices wie HostPilot sind betriebliche Aufwände und voll absetzbar.
Zusatzversicherungen für Kurzzeitvermietung, Haftpflicht, Inhaltsversicherung – alles absetzbar.
Bettwäsche, Handtücher, Toilettenpapier, Seife, Kaffee, Welcome-Pakete – alle laufenden Kosten.
Werterhaltende Investitionen (nicht wertvermehrende!) können Sie als Aufwand geltend machen.
Die 3% Servicegebühr, die Airbnb Ihnen verrechnet, ist voll absetzbar.
Ja, absolut. Auch CHF 500 im Jahr sind steuerpflichtig. Die Schweizer Steuerbehörden erhalten automatisch Daten von Airbnb – Verschweigen wird früher oder später entdeckt.
Steuerhinterziehung wird in der Schweiz hart bestraft: Nachzahlung der Steuern plus Zinsen, Busse bis zu 3x die Steuerschuld, in schweren Fällen sogar Strafverfahren.
Ja. Airbnb ist in der Schweiz verpflichtet, Vermieterdaten und Einnahmen an die Steuerbehörden zu melden. Spätestens ab CHF 2500 Jahresumsatz.
Ja, ab einem gewissen Umfang kann Airbnb-Vermietung als selbstständige Tätigkeit gelten. Das bringt mehr Abzugsmöglichkeiten, aber auch AHV-Pflicht. Lassen Sie sich beraten.
Airbnb-Steuern können komplex sein. Wir empfehlen Ihnen, einen Steuerberater zu konsultieren – gerade im ersten Jahr. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Abzüge nutzen und nichts falsch machen. HostPilot unterstützt Sie mit detaillierten Abrechnungen, die Sie direkt für die Steuererklärung verwenden können.
Wir liefern Ihnen monatlich detaillierte Abrechnungen mit allen Einnahmen und Ausgaben – perfekt für Ihre Steuererklärung. Transparent, korrekt, prüfsicher.
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Die 5 häufigsten Fehler bei der Vermietung.